Nach einer umfassenden Weiterbildung möchte ich Ihnen noch eine weitere Therapiemethode anbieten: die Akupunktur nach der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM).
Unter Zuhilfenahme Ihrer schulmedizinischen Befunde und spezieller Untersuchungsmethoden, wie der Betrachtung der Zunge, Fühlen des Pulses und Untersuchung der Ohren und betroffenen Körperabschnitte nach Oberflächenzeichen, wird nach einer ausführlichen speziellen Befragung eine traditionelle chinesische Diagnose gestellt und ein darauf aufbauendes therapeutisches Konzept erstellt.
Der Körperakupunktur stehen dabei 361 Punkte auf Meridianen und 40 Extra-Punkte zur Verfügung. Diese werden mit kurzen, haarfeinen (ca. 0,2 bis 0,3 mm) Nadeln gestochen. Die Schmerzbelastung ist, wenn überhaupt, nur gering und nur für den Bruchteil einer Sekunde. Das Verbleiben der Nadeln ist absolut schmerzfrei und läßt eine tiefe Entspannung zu. Nach 20-30 Minuten werden die Nadeln wieder entfernt.
Es sind ca. 2-3 Behandlungen in der Woche erforderlich. Da es sich bei der Traditionellen Chinesischen Medizin immer um eine Ursachentherapie handelt, ist es verständlich, daß sich der Therapieerfolg oft erst nach 10-15 Behandlungen einstellt. Dies ist allerdings auch von der Dauer der Erkrankung abhängig. Bei akuten Erkrankungen ist es eher so, daß bereits nach der ersten Behandlung eine sofortige Linderung eintritt.
Leider ist es nicht möglich, die chinesische Diagnostik und Therapie direkt mit den Krankenkassen abzurechnen.
Führt ein einführendes Beratungsgespräch zu einer Behandlung nach der Traditionellen Chinesischen Medizin, geht dieser natürlich eine spezielle Untersuchung und Befragung voraus. Diese wird leider von den Krankenkassen nicht übernommen und muß Ihnen daher analog mit der Hälfte der GOÄ-Ziffer 30 (2,3facher Satz) in Rechnung gestellt werden. Da diese Eingangsuntersuchung Voraussetzung für eine Therapie ist und eine Vielzahl zusätzlicher Informationen zur vorangegangenen schulmedizinischen Diagnostik liefern kann, ist es unmöglich, auf sie zu verzichten. Für die eigentliche Akupunkturbehandlung wird die GOÄ-Ziffer 269a (2,3facherSatz) in Rechnung gestellt.
Indikationen nach der WHO (Weltgesundheitsorganisation):
Neurologie:
Orthopädie:
Mund-Rachen-Raum:
Gastroenterologie:
Respirationstrakt: